3 O 457/03•Landgericht Dortmund, 2004-10-27, 3 O 457/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 457/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-27
Aktenzeichen: 3 O 457/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:1027.3O457.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 102.930,27 €
(i. W. einhundertzweitausendneunhundertunddreißig 27/100 Euro) nebst
Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2003 zu
zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 48 % und
die Beklagte 52 %.
Der Kläger trägt jeweils 48 % der Kosten der beiden Streitverkündeten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu .
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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