2 O 311/04•Landgericht Dortmund, 2004-10-14, 2 O 311/04
Landgericht Dortmund, 2004-10-14, 2 O 311/04
2 O 311/04Kantonsgericht14.10.2004
Regest
1. Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen Falschangaben des Versicherungsnehmers bei der Regulierung (hier: Angabe einer geringeren KM-Laufleistung) 2. Zu den Voraussetzungen, unter deren dem Versicherer die Berufung auf die Obliegenheitsverletzung verwehrt ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 311/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-14
Aktenzeichen: 2 O 311/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:1014.2O311.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 6 Abs.3 VVG; § 242 BGB
Leitsätze
-
Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen Falschangaben des Versicherungsnehmers bei der Regulierung (hier: Angabe einer geringeren KM-Laufleistung)
-
Zu den Voraussetzungen, unter deren dem Versicherer die Berufung auf die Obliegenheitsverletzung verwehrt ist.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem
Streitwert von 26.750,00 € der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig
vollstreckbar.
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