Landgericht Dortmund, 2004-08-23, 9 T 476/04

9 T 476/04Kantonsgericht23.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 476/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-23

Aktenzeichen: 9 T 476/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0823.9T476.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.

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