8 O 428/03•Landgericht Dortmund, 2004-08-13, 8 O 428/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 428/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-13
Aktenzeichen: 8 O 428/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0813.8O428.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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