21 O 200/03•Landgericht Dortmund, 2004-07-09, 21 O 200/03
Landgericht Dortmund, 2004-07-09, 21 O 200/03
21 O 200/03Kantonsgericht09.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 200/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-09
Aktenzeichen: 21 O 200/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0709.21O200.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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