Landgericht Dortmund, 2004-06-25, 6 O 563/03

6 O 563/03Kantonsgericht25.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 563/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-25

Aktenzeichen: 6 O 563/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0625.6O563.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.276.129,80€ (i.W. einemillionzweihundertsechsundsiebzigtausendeinhundertneunundzwanzig

80/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz ab dem 29.01.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Einschließlich Kosten der Streitverkündung.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110%des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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