13 O 55 /02•Landgericht Dortmund, 2004-04-01, 13 O 55 /02
Landgericht Dortmund, 2004-04-01, 13 O 55 /02
13 O 55 /02Kantonsgericht01.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O 55 /02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-01
Aktenzeichen: 13 O 55 /02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0401.13O55.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.596.977,00 EUR (in Worten: einemillionfünfhundertsechsundneunzigtausendneunhundertsie-benundsiebzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.07.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.