Landgericht Dortmund, 2004-04-01, 13 O 55 /02

13 O 55 /02Kantonsgericht01.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 55 /02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-01

Aktenzeichen: 13 O 55 /02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0401.13O55.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.596.977,00 EUR (in Worten: einemillionfünfhundertsechsundneunzigtausendneunhundertsie-benundsiebzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.07.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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