1 T 104/03•Landgericht Dortmund, 2004-03-04, 1 T 104/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 T 104/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-04
Aktenzeichen: 1 T 104/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0304.1T104.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dort-
mund vom 28.05.2003 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert wird auf bis zu 1200 Euro festgesetzt.
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