Landgericht Dortmund, 2004-02-04, 3 O 255/03

3 O 255/03Kantonsgericht04.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 255/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-04

Aktenzeichen: 3 O 255/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0204.3O255.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem

Streitwert von 7.367,73 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %

des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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