3 O 255/03•Landgericht Dortmund, 2004-02-04, 3 O 255/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 255/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-04
Aktenzeichen: 3 O 255/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:0204.3O255.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem
Streitwert von 7.367,73 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %
des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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