Landgericht Dortmund, 2003-06-26, 7 O 42/03

7 O 42/03Kantonsgericht26.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 42/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-26

Aktenzeichen: 7 O 42/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0626.7O42.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 7.248,99 € (i.W.: siebentausendzweihundertachtundvierzig 99/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2002 an die Klägerin zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages.

Die Widerklage wird abgewiesen.

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