7 O 42/03•Landgericht Dortmund, 2003-06-26, 7 O 42/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 42/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-26
Aktenzeichen: 7 O 42/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0626.7O42.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 7.248,99 € (i.W.: siebentausendzweihundertachtundvierzig 99/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2002 an die Klägerin zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages.
Die Widerklage wird abgewiesen.
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