8 O 298/00•Landgericht Dortmund, 2003-04-10, 8 O 298/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 298/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-10
Aktenzeichen: 8 O 298/00
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0410.8O298.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Das Teilversäumnisurteil vom 27.09.2002 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. .
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Voll-
Streckung aus dem Teilversäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitslei-
stung in gleicher Höhe fortgesetzt werden.
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