Landgericht Dortmund, 2003-04-10, 15 S 277/02

15 S 277/02Kantonsgericht10.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 15 S 277/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-10

Aktenzeichen: 15 S 277/02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0410.15S277.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.10.2002 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin

1.001,71 € (i W. eintausendeins 71/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über

dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt

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