Landgericht Dortmund, 2003-02-05, 9 T 67/03

9 T 67/03Kantonsgericht05.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 67/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-05

Aktenzeichen: 9 T 67/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0205.9T67.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin

nach einem Gegenstandswert bis zu 300,00 €

auferlegt.

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