Landgericht Dortmund, 2003-01-30, 9 T 75/03

9 T 75/03Kantonsgericht30.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 75/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-01-30

Aktenzeichen: 9 T 75/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0130.9T75.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Be-

teiligten zu 1.) nach einem Gegenstandswert bis zu

300,00 € auferlegt.

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