13 O 188/02•Landgericht Dortmund, 2003-01-30, 13 O 188/02
Landgericht Dortmund, 2003-01-30, 13 O 188/02
13 O 188/02Kantonsgericht30.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O 188/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-30
Aktenzeichen: 13 O 188/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0130.13O188.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 16.10.2002 wird
aufrechterhalten.
Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten
des Verfahrens.
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