9 T 880/02•Landgericht Dortmund, 2003-01-14, 9 T 880/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 880/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-14
Aktenzeichen: 9 T 880/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0114.9T880.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem
Schuldner zu 2.) nach einem Gegenstandswert von
2.091,97 € auferlegt.
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