Landgericht Dortmund, 2002-04-17, 6 O 53/02

6 O 53/02Kantonsgericht17.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 53/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-17

Aktenzeichen: 6 O 53/02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0417.6O53.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 28.01.2002 wird aufgehoben und die Verfügungsklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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