6 O 53/02•Landgericht Dortmund, 2002-04-17, 6 O 53/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 6 O 53/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-17
Aktenzeichen: 6 O 53/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0417.6O53.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 28.01.2002 wird aufgehoben und die Verfügungsklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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