21 O 296/01•Landgericht Dortmund, 2002-04-12, 21 O 296/01
Landgericht Dortmund, 2002-04-12, 21 O 296/01
21 O 296/01Kantonsgericht12.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 296/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-12
Aktenzeichen: 21 O 296/01
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0412.21O296.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
an den Kläger 1.900,00 € (i.W.: eintausendneunhundert Euro) nebst 4 %
Zinsen aus 5.928,28 € vom 03.11.2001 bis zum 30.11.2001 und aus
1.900,00 € seit dem 01.12.2001 zuzahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils
beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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