Landgericht Dortmund, 2002-04-12, 21 O 296/01

21 O 296/01Kantonsgericht12.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 296/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-12

Aktenzeichen: 21 O 296/01

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0412.21O296.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

an den Kläger 1.900,00 € (i.W.: eintausendneunhundert Euro) nebst 4 %

Zinsen aus 5.928,28 € vom 03.11.2001 bis zum 30.11.2001 und aus

1.900,00 € seit dem 01.12.2001 zuzahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils

beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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