17 S 212/01•Landgericht Dortmund, 2002-01-23, 17 S 212/01
Landgericht Dortmund, 2002-01-23, 17 S 212/01
17 S 212/01Kantonsgericht23.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 S 212/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-23
Aktenzeichen: 17 S 212/01
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0123.17S212.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund
vom 14. August 2001 (125 C 5472/01) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO
abgesehen.
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