3 O 316/01•Landgericht Dortmund, 2002-01-11, 3 O 316/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 316/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-11
Aktenzeichen: 3 O 316/01
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0111.3O316.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 05. 0ktober 2001
wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.