Landgericht Dortmund, 2001-12-20, 4 O 326/01

4 O 326/01Kantonsgericht20.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 326/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-20

Aktenzeichen: 4 O 326/01

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:1220.4O326.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 1.900,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-

streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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