Landgericht Dortmund, 2001-12-19, 21 O 189/99

21 O 189/99Kantonsgericht19.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 189/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-19

Aktenzeichen: 21 O 189/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:1219.21O189.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein weiteres · Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 DM (i.W. zweitausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 20.09.1997 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden·der Klägerin zu 90 %, dem Beklagten zu 10 % auf_erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur

·gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500 DM. Von dem · Beklagten kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 DM abgewendet werden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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