21 O 189/99•Landgericht Dortmund, 2001-12-19, 21 O 189/99
Landgericht Dortmund, 2001-12-19, 21 O 189/99
21 O 189/99Kantonsgericht19.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 189/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-19
Aktenzeichen: 21 O 189/99
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:1219.21O189.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein weiteres · Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 DM (i.W. zweitausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 20.09.1997 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden·der Klägerin zu 90 %, dem Beklagten zu 10 % auf_erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur
·gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500 DM. Von dem · Beklagten kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 DM abgewendet werden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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