Landgericht Dortmund, 2001-09-19, 6 O 92/01

6 O 92/01Kantonsgericht19.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 92/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-19

Aktenzeichen: 6 O 92/01

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0919.6O92.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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