Landgericht Dortmund, 2001-05-02, 21 O 338/00

21 O 338/00Kantonsgericht02.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 338/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-02

Aktenzeichen: 21 O 338/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0502.21O338.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von

2.800,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit

leistet.

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