Landgericht Dortmund, 2001-04-21, 7 O 32/98

7 O 32/98Kantonsgericht21.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 32/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-21

Aktenzeichen: 7 O 32/98

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0421.7O32.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger

auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die

Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des beizutreibenden Betrages.

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