7 O 32/98•Landgericht Dortmund, 2001-04-21, 7 O 32/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 32/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-21
Aktenzeichen: 7 O 32/98
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0421.7O32.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger
auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die
Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
120 % des beizutreibenden Betrages.
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