8 O 587/00•Landgericht Dortmund, 2001-03-30, 8 O 587/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 587/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-30
Aktenzeichen: 8 O 587/00
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0330.8O587.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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