Landgericht Dortmund, 2001-01-18, 9 T 29/01

9 T 29/01Kantonsgericht18.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 29/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-18

Aktenzeichen: 9 T 29/01

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0118.9T29.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 DM zurückgewiesen.

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