Landgericht Dortmund, 2000-12-21, 17 O 118/98

17 O 118/98Kantonsgericht21.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 17 O 118/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-21

Aktenzeichen: 17 O 118/98

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:1221.17O118.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Parteien schlossen sodann folgenden

V e r g l e i c h:

  1. Die Beklagten verpflichten sich als Gesamtschuldner, an

den Kläger einen Betrag in Höhe von 150.000,00 DM zu zahlen.

  1. Mit der Zahlung dieses Betrages sind sämtliche Ansprüche

des Klägers aus und in Verbindung mit der Behandlung seines

Rektumkarzinoms und den damit einhergegangenen Krankenhausaufenthalten

in 1997 im Krankenhaus der Beklagten zu 1.

gegen die Beklagten und sämtliche etwaigen in ihrem Auftrag

tätig gewordenen Personen endgültig abgegolten und erledigt,

gleichgültig,ob bekannt oder unbekannt und ob in die Vorstellung

der Parteien aufgenommen oder nicht.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits, und des Vergleichs tragen die

Beklagten als Gesamtschuldner.

-vorgelesen und genehmigt-

Sodann wurde der B e s c h l u s s verkündet:

Der Streitwert für den Rechtsstreit und der Gegenstandswert

für den Vergleich werden auf 220.000,00 DM festgesetzt.

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