20 AktE 8/94•Landgericht Dortmund, 2000-11-18, 20 AktE 8/94
Landgericht Dortmund, 2000-11-18, 20 AktE 8/94
20 AktE 8/94Kantonsgericht18.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 20 AktE 8/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-18
Aktenzeichen: 20 AktE 8/94
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:1118.20AKTE8.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
-
Die angemessene Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1.) wird dahin festgesetzt, dass für 3 Aktien der Antragsgegnerin zu 1.) im Nennwert von 50,00 DM eine Stammaktie der Antragsgegnerin zu 2) im Nennwert von 50,00 DM bzw. 10 Aktien zum Nennwert von 5,00 DM zu gewähren sind.
-
Aktienspitzen sind sind durch bare Zuzahlung von j e
209,38 DM pro Aktie auszugleichen.
- Zur Abfindung gehören die mit der Bekanntmachung der Eingliederung
angefallenen Dividenden.
- Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der
Antragsteller tragen die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner.
Die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre fallen den Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldnern zur Last.
- Der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren und die
Vergütung für den gemeinsamen Vertreter der ausgeschiedenen Aktionäre wird
auf 190.000.000,00 DM festgesetzt.
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