Landgericht Dortmund, 2000-02-17, 3 O 381/99

3 O 381/99Kantonsgericht17.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 381/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-17

Aktenzeichen: 3 O 381/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0217.3O381.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger

als Gesamtschuldner nach einem Streitwert von

233.440,67 DM.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages

vorläufig vollstreckbar.

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