9 T 1211/99 WEG•Landgericht Dortmund, 2000-02-15, 9 T 1211/99 WEG
Landgericht Dortmund, 2000-02-15, 9 T 1211/99 WEG
9 T 1211/99 WEGKantonsgericht15.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 1211/99 WEG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-15
Aktenzeichen: 9 T 1211/99 WEG
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0215.9T1211.99WEG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen
Die Gerichtskosten werden den Beteiligten zu 1.)
als Gesamtschuldnern auferlegt, außergerichtli-
che Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert wird auf 1.850,00 DM festge-
setzt .
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