Landgericht Dortmund, 2000-02-15, 9 T 1211/99 WEG

9 T 1211/99 WEGKantonsgericht15.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 1211/99 WEG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-15

Aktenzeichen: 9 T 1211/99 WEG

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0215.9T1211.99WEG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen

Die Gerichtskosten werden den Beteiligten zu 1.)

als Gesamtschuldnern auferlegt, außergerichtli-

che Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert wird auf 1.850,00 DM festge-

setzt .

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