2 O 297/99•Landgericht Dortmund, 1999-12-16, 2 O 297/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 297/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-16
Aktenzeichen: 2 O 297/99
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:1216.2O297.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet
ist, dem Kläger bedingungsgemäßen Rechtsschutz für
einen Rechtsstreit gegen die T Krankenversicherung
auf Gegenseitigkeit, vertr. d. d. Vorstand, K-Str. ,
E mit folgendem Antrag
zu gewähren:
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet
ist, dem Kläger nach Maßgabe der mit ihm abgeschlossenen
Allgemeinen Versicherungsbedingungen gemäß Versicherungs-
schein-Nr. #####/####über den 7. Juni 1999 hinaus
Leistungen zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streit-
wert von 12.208,60 DM die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
3.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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