Landgericht Dortmund, 1999-12-02, 15 O 212/98

15 O 212/98Kantonsgericht02.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 15 O 212/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-02

Aktenzeichen: 15 O 212/98

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:1202.15O212.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

an den Kläger 13.598,86 DM (i.W. dreizehntausend-

fünfhundertachtundneunzig 86/100 Deutsche Mark)

nebst 4 % Zinsen seit dem 27.10.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten

zu 75 % und dem Kläger zu 25 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 17.600,00 DM.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung

durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Höhe von 950,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte

zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.