Landgericht Dortmund, 1999-10-05, 9 T 517/99

9 T 517/99Kantonsgericht05.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 517/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-10-05

Aktenzeichen: 9 T 517/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:1005.9T517.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

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