21 O 82/98•Landgericht Dortmund, 1999-06-30, 21 O 82/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 82/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-30
Aktenzeichen: 21 O 82/98
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:0630.21O82.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 166.617,00 DM
(i. B. einhundertsechsundsechzigtausendsechshundertsiebzehn Deutsche
Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 26. Mai 1998 abzüglich am
- September 1998 gezahlter 50.000,00 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,00 DM
vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.