Landgericht Dortmund, 1999-03-31, 5 O 484/98

5 O 484/98Kantonsgericht31.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 5 O 484/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-31

Aktenzeichen: 5 O 484/98

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:0331.5O484.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und unbedingten Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zu gelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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