2 O 290/98•Landgericht Dortmund, 1998-10-22, 2 O 290/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 290/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-22
Aktenzeichen: 2 O 290/98
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1998:1022.2O290.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach
einem Streitwert von 11.057,60 DM der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800.—DM abwenden, wenn
nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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