Landgericht Dortmund, 1998-10-22, 2 O 290/98

2 O 290/98Kantonsgericht22.10.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 290/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-22

Aktenzeichen: 2 O 290/98

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1998:1022.2O290.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach

einem Streitwert von 11.057,60 DM der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800.—DM abwenden, wenn

nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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