Landgericht Dortmund, 1997-05-22, 8 O 308/96

8 O 308/96Kantonsgericht22.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 308/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-05-22

Aktenzeichen: 8 O 308/96

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1997:0522.8O308.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits

je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von

450, 00 DM abwenden, wenn nicht das beklagte Land

zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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