Landgericht Dortmund, 1997-02-12, 17 O 93/95

17 O 93/95Kantonsgericht12.02.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 17 O 93/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-12

Aktenzeichen: 17 O 93/95

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1997:0212.17O93.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein

Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM - i. W.:

dreitausend Deutsche Mark - nebst 4 % Zinsen

seit dem 24. Januar 1996 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin

zu 92,5 % und der Beklagte zu 7,5 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 4.000,00 DM und für den

Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 4.200,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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