17 O 93/95•Landgericht Dortmund, 1997-02-12, 17 O 93/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 O 93/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-12
Aktenzeichen: 17 O 93/95
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1997:0212.17O93.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein
Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM - i. W.:
dreitausend Deutsche Mark - nebst 4 % Zinsen
seit dem 24. Januar 1996 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin
zu 92,5 % und der Beklagte zu 7,5 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 4.000,00 DM und für den
Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 4.200,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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