Landgericht Dortmund, 1996-11-27, 3 O 504/96

3 O 504/96Kantonsgericht27.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 504/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-27

Aktenzeichen: 3 O 504/96

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1996:1127.3O504.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen .

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt .

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in genannter Höhe leistet.

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