Landgericht Dortmund, 1994-08-19, 3 O 232/94

3 O 232/94Kantonsgericht19.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 232/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-19

Aktenzeichen: 3 O 232/94

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1994:0819.3O232.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 242 BGB

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Beklagte aus dem mit Schreiben vom 09.12.1993 und 14.12.1993 geschlossenen Unterlassungsvertrag keine Rechte herleiten kann .

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich10 % vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.