Landgericht Dortmund, 1993-07-22, 15 O 157/92

15 O 157/92Kantonsgericht22.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 15 O 157/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-22

Aktenzeichen: 15 O 157/92

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1993:0722.15O157.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als

Gesamtschuldner an die Kläger als

Gesamtgläubiger 80.000,- DM

(i.W.: achtzigtausend Deutsche Mark)

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen Kläger und

Beklagte je zu Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die

Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 85.500,- DM und für die Beklagten

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.600,- DM

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