15 O 157/92•Landgericht Dortmund, 1993-07-22, 15 O 157/92
Landgericht Dortmund, 1993-07-22, 15 O 157/92
15 O 157/92Kantonsgericht22.07.1993
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 15 O 157/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-07-22
Aktenzeichen: 15 O 157/92
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1993:0722.15O157.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als
Gesamtschuldner an die Kläger als
Gesamtgläubiger 80.000,- DM
(i.W.: achtzigtausend Deutsche Mark)
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen Kläger und
Beklagte je zu Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die
Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 85.500,- DM und für die Beklagten
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.600,- DM
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