Landgericht Dortmund, 1972-10-05, 8 O 152/72

8 O 152/72Kantonsgericht05.10.1972

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 152/72 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1972-10-05

Aktenzeichen: 8 O 152/72

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1972:1005.8O152.72.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8 . Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird. abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den

Klägern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 600,— DM durch die Beklagten

vorläufig vollstreckbar.

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