Landgericht Düsseldorf, 2024-10-10, 14d O 14/22

14d O 14/22Kantonsgericht10.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14d O 14/22 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-10

Aktenzeichen: 14d O 14/22

ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:1010.14D.O14.22.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 14 d. Zivilkammer

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Kündigung des zwischen den Parteien geschlossenen Agenturvertrages mit der Agenturnummer N01 durch Schreiben der Beklagten vom 28.08.2018 unwirksam ist und das Vertragsverhältnis über den 28.02.2019 hinaus mit der Maßgabe fortbesteht, dass die Klägerin berechtigt ist, einen Teil ihrer von der Beklagten erhaltenen Provisionen an die von ihr vermittelten Kunden weiterzugeben.

2.Es wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte dem Grunde nach wegen der Kündigung gemäß Ziffer 1. ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

3.Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bleibt dem Endurteil vorbehalten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.