Landgericht Düsseldorf, 2024-07-29, 16 O 70/23

16 O 70/23Kantonsgericht29.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 O 70/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-29

Aktenzeichen: 16 O 70/23

ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0729.16O70.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 188,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2023 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 90,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2023 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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