Landgericht Düsseldorf, 2024-06-12, 33 O 51/18

33 O 51/18Kantonsgericht12.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 51/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-12

Aktenzeichen: 33 O 51/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0612.33O51.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

die Umsatzprovision (G) in Höhe von insgesamt brutto 23.442,26 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 16. August 2021 zu zahlen,

einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 111.219,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%seit dem 31. März 2018 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 59% und die Beklagte zu 41%.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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