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4b O 53/22•Landgericht Düsseldorf, 2024-05-03, 4b O 53/22
4b O 53/22Kantonsgericht03.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-03
Aktenzeichen: 4b O 53/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0503.4B.O53.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin X nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 17. August 2022 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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