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1 Ks 13/23•Landgericht Düsseldorf, 2024-02-21, 1 Ks 13/23
1 Ks 13/23Kantonsgericht21.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-21
Aktenzeichen: 1 Ks 13/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0221.1KS13.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Große Strafkammer – Schwurgericht –
Der Angeklagte ist der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer
Freiheitsstrafe von zehn Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und hat den Nebenklägern ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 227, 52, 56 StGB.
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