Landgericht Düsseldorf, 2024-02-21, 1 Ks 13/23

1 Ks 13/23Kantonsgericht21.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 Ks 13/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-21

Aktenzeichen: 1 Ks 13/23

ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0221.1KS13.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer – Schwurgericht –

Tenor

Der Angeklagte ist der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig.

Er wird zu einer

Freiheitsstrafe von zehn Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und hat den Nebenklägern ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.

Angewendete Vorschriften: §§ 223, 227, 52, 56 StGB.

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