Landgericht Düsseldorf, 2024-01-17, 2a O 101/23

2a O 101/23Kantonsgericht17.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 101/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-17

Aktenzeichen: 2a O 101/23

ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0117.2A.O101.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung vom 26.05.2023 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.