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25 T 126/23•Landgericht Düsseldorf, 2023-10-13, 25 T 126/23
25 T 126/23Kantonsgericht13.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-13
Aktenzeichen: 25 T 126/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:1013.25T126.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Auf die sofortige Beschwerde der Versagungsantragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 02.09.2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.11.2021 wie folgt abgeändert:
Auf den Antrag der Versagungsantragsteller vom 25.05.2020 wird dem Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung versagt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
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